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Gemeinde Ilsfeld
Landkreis Heilbronn


Gebührenordnung für die Benutzung der Mediothek Ilsfeld


Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 17.12.2015 (GBl. S. 1) i.V.m. §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert am 15.12.2015 (GBI. S. 1147, 1153) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 19.04.2016 folgende Satzung beschlossen:
Gebührenordnung für die Benutzung der Mediothek Ilsfeld -Anhang zu § 5 der Benutzungsordnung vom 19.04.2016


§ 1 Gebührentatbestände
1. Erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises 3,00 Euro
2. Ausstellung eines Ersatz-Benutzerausweises 3,00 Euro
3. Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist
pro Medium pro angefangener Woche 0,50 Euro
4. Mahngebühren pro schriftliche Mahnung 1,00 Euro
5. Kostenersatz pauschal bei kleineren Schäden an Büchern 5,00 Euro
6. Kostenersatz, wenn das Medium ersatzbeschafft werden muss:
Jeweilige Wiederbeschaffungs-und Wiederbeschaffungsnebenkosten
7. Kostenersatz, wenn das Medium ersatzbeschafft werden müsste, aber
keine Ersatzbeschaffung mehr möglich ist:
Jeweilige Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten
8. Bearbeitungsgebühr gem. § 4 der Benutzungsordnung 3,00 Euro


§ 2 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft:
Ilsfeld, den 19.04.2016
gez. Thomas Knödler
Bürgermeister