Kundenkreis
Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Benutzung offen.
Anmeldung
Für die Nutzung der Bibliothek benötigen Sie einen persönlichen Bibliotheksausweis. Schreiben Sie sich direkt in der Bibliothek oder online auf unserer Website ein.
Der Bibliotheksausweis ist Voraussetzung für alle Aktionen im Zusammenhang mit der Ausleihe (selbständige Ausleihe am Automat, Verlängerungen, Reservationen, Digitale Bibliothek). Wenn Sie uns Ihre Emailadresse bekannt gegeben oder selbst online in Ihrem Konto hinterlegt haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung. Kinder und Jugendliche benötigen bis zur Vollendung der obligatorischen Schulzeit das Einverständnis eines Elternteils mit Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Benutzungsordnung.
Mutation
Bitte informieren Sie Ihre Bibliothek umgehend über Namens- und Adressänderungen.
Gültigkeit
Der Ausweis ist in den Stadtbibliotheken beider Rheinfelden gültig. Für Kund/innen aus Schweizer Einwohnergemeinden gelten die Jahresgebühren von Rheinfelden (CH).
Ausleihkonditionen
Leihfrist 28 Tage
Ausnahmen:
Zeitschriften 14 Tage
Die Zeitschriften liegen im Bistro auf.
Die aktuellste Nummer ist nicht
ausleihbar.
Filme 7 Tage
Es können maximal 6 Medien gleichzeitig bei uns ausgeliehen werden.
Sollten Sie bereits Medien aus Badisch Rheinfelden auf Ihrem Konto haben, kann es sein, dass der Automat eine Überschreitung der Ausleihzahl anzeigt. Bitte kommen Sie in diesem Fall für die Ausleihe an die Theke.
Verlängerungen
Die Ausleihfrist kann zweimal, bei Bestsellern und Filmen einmal verlängert werden, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt. Verlängern Sie möglichst online über
„Mein Konto“(ausser die DVDs), per Email, Telefon oder in der Bibliothek.
Rückgabe
Alle Medien können an der Theke in der Bibliothek zurückgegeben oder ausserhalb der Öffnungszeiten in die Medienrückgabeschlitze beim Haupteingang eingeworfen werden.
Reservationen
Entliehene Medien können online oder über die Bibliothek vorbestellt werden. Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald das Gewünschte abholbereit ist. Reservationen kosten
CHF 3.00/Medium und bleiben 7 Tage für Sie reserviert.
Anschaffungsvorschläge
Teilen Sie Ihre Vorschläge online oder mit vorgedrucktem Zettel dem Personal mit. Wir werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.
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Fernleihe
Bücher, die in der Bibliothek nicht vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken gegen Gebühr (je nach Herkunft unterschiedlich) bestellt werden.
Räumlichkeiten & Caffè Bar
Sie können Bücher zum Lesen und Schmökern mit in die Caffè Bar nehmen. Unsere Zeitschriften und Zeitungen liegen in der Caffè Bar auf. Die neuste Nummer ist nicht ausleihbar. Wenn Sie ein Getränk aus der Caffè Bar mit in die Bibliothek nehmen möchten, können Sie das gerne tun. Bitte stellen Sie das Geschirr am Schluss auf den dafür vorgesehenen Servicewagen zurück. Esswaren dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
Die Rheinterrasse gehört zur Bibliothek und steht Ihnen zum Lesen und Verweilen zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, ob Sie dort etwas trinken und essen möchten, es dürfen aber keine selbst mitgebrachten Esswaren konsumiert werden. Wenn die Rheinterrasse für einen Hochzeitsapéro reserviert ist, informieren wir Sie auf unserer Website. In allen Räumen darf nicht geraucht werden. Hunde dürfen nicht mit in die Bibliothek.
Gebühren / Kosten
Ausleihe
Für Abonnements, Reservationen, Kartenersatz etc. wird eine Gebühr gemäss geltender Gebührenordnung erhoben.
Mahngebühren
Bei Überschreiten der Ausleihfristen werden Sie gebührenpflichtig gemahnt. Die Mahngebühren werden nach Ablauf der Leihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten für Ersatz in Rechnung gestellt. Wenn Sie uns Ihre Emailadresse bekannt gegeben oder selbst online in Ihrem Konto hinterlegt haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung.
Haftung
Bitte behandeln Sie die Medien sorgfältig. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entstehenden Kosten verrechnet. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vermutet.
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
Sanktionen / Rechtsweg
Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störungen des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.
Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist eine Beschwerde an die Stadt Rheinfelden möglich.
Schlussbestimmung
Änderungen in der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden.
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2017 in Kraft und ersetzt alle früheren.
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