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Die Ausleihe bei der Gemeindebücherei ist nur gegen Vorlage eines gültigen Büchereiausweises zulässig. Den Büchereiausweis erhält man bei der Anmeldung und er kostet € 1. Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
Der Verlust muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Für einen Ersatzausweis wird eine Gebühr von € 1 erhoben.
Wird der Ausweis an Dritte weitergegeben, ist der/die Ausweisinhaber:in oder der/die gesetzliche Vertreter:in verpflichtet, alle entstandenen Kosten zu übernehmen. 
Änderungen des Namens oder der Anschrift sind unverzüglich mitteilen.


Leihfristen:

Bücher, Hörbücher, Zeitschriften 4 Wochen 2 x verlängerbar*
DVDs, aktuelle Zeitschriften 2 Wochen 2 x verlängerbar*
Tonies und Tonie-Boxen 2 Wochen nicht verlängerbar*

*nur wenn nicht vorgemerkt oder gemahnt


Verlängern
Sie können die Medien unter den genannten Bedingungen in Ihrem Konto selbst verlängern
oder Sie rufen uns an unter Bücherei Berghausen 0721 4659540, Söllingen 07240 206465


Vorbestellen
Medien, die entliehen sind, können Sie kostenfrei  vorbestellen, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde.
Sie erhalten eine E-Mail, wenn Sie das Medium abholen können.


Rückgabe
Sie können die Medien während der Öffnungszeiten in der jeweiligen Bibliothek abgeben.
Es ist nicht möglich, Medien, die in Berghausen ausgeliehen wurden, in Söllingen abzugeben oder umgekehrt.
Außerhalb der Öffnungszeiten können in Söllingen entliehenen Medien in die Rückgabebox geworfen werden. Dies gilt nur für Medien, die auch in Söllingen entliehen wurden.
Werden entliehene Medien nach Ablauf der Ausleihfrist nicht zurückgegeben, entstehen Säumnisgebühren. Die Säumnisgebühr beträgt pro Medium und angefangene Woche € 0,50. Stellt die Gemeindebücherei eine schriftliche Mahnung, entstehen zusätzlich pro Mahnbrief € 2,50 Mahngebühr.  
Nach der zweiten Mahnung, gibt die Gemeindebücherei den Vorgang an die Gemeinde ab. Es wird von dort weiter gemahnt und zusätzliche Gebühren fallen an.


Verlust und Beschädigung
Die Medien sind sorgfältig und sachgerecht zu behandeln und vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren.
In die Bücher darf nicht hineingeschrieben oder Textstellen gekennzeichnet werden. Dies gilt als Beschädigung.
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien müssen diese wiederbeschafft werden.


Erinnerungsmail
Mit diesem Service versenden wir einige Tage vor Ablauf der Leihfrist der Medien eine Erinnerung per E-Mail. So bleibt die Möglichkeit, entliehene Medien rechtzeitig zurückzubringen oder - wenn möglich - die Leihfrist zu verlängern.
Dazu benötigen wir die E-Mail-Adresse.
Wir bitten zu beachten, dass die Erinnerung lediglich ein zusätzlicher Service ist und nicht davon entbindet, die ausgeliehenen Medien rechtzeitig zurückzugeben oder die Leihfrist zu verlängern.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass sich bei Nichterhalt der Mail kein Rechtsanspruch auf Stornierung möglicher Mahngebühren ergibt.