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Allgemein
Die Bibliothek ist öffentlich. Mit der Anmeldung gilt die Benutzungsordnung als akzeptiert.
Für Einwohnerinnen und Einwohner aus
Schweizer Gemeinden gelten die Jahresgebühren von Rheinfelden (CH).
Anmeldung
Ein Bibliotheksausweis ist Voraussetzung für die Ausleihe von Medien und die Nutzung aller weiteren Serviceleistungen der Bibliothek.
Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person.
Änderungen von Adresse, Name oder E-Mail sind der Bibliothek mitzuteilen.
Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist und des Abos eine kostenlose Erinnerung.
Gültigkeit
Der Ausweis ist in den Stadtbibliotheken beider Rheinfelden gültig.
Ausleihkonditionen
Leihfrist Standard 28 Tage
Leihfrist Zeitschriften 14 Tage
Medienanzahl 8 Medien
Verlängerung (Online, Telefon) gratis
Leihfrist & Abo Mail-Erinnerung gratis
Kunden mit Medien aus der deutschen
Partnerbibliothek müssen diese aufgrund
einer technischen Einschränkung an der
Information ausleihen.
Änderungen der Ausleihkonditionen werden in der Bibliothek ausgeschildert.
Verlängerungen
Das Medium kann 2x verlängert werden,
sofern keine Reservation vorliegt (online,
am Automaten oder telefonisch).
Rückgabe
Medien können an der Information, den
Automaten und über die Rückgabebox am
Haupteingang zurückgegeben werden.
Medien aus der deutschen Partnerbibliothek müssen dort zurückgegeben werden, sofern es sich nicht um eine Kurierbestellung handelt.
Medienwunsch
Medienwünsche können online oder über den Medienwunschzettel eingereicht werden. Berücksichtigt werden hauptsächlich Medien vom aktuellen Jahr.
Räumlichkeiten & Bistro Salmen
Bücher dürfen zum Lesen ins Bistro Salmen mitgenommen werden. Zeitschriften und Zeitungen liegen vor Ort auf. Die neueste Ausgabe ist nicht ausleihbar.
Getränke und Speisen vom Bistro Salmen
dürfen an den Tischen konsumiert werden, mitgebrachtes Essen hingegen ist nicht erlaubt, weder in der Bibliothek noch auf der Terrasse.
Die Rheinterrasse steht zum Lesen und
Verweilen zur Verfügung
(ohne Konsumationspflicht).
In der Bibliothek gilt Rauchverbot.
Hunde sind nicht erlaubt.
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Open Library
Zugang ab 18 Jahren mit gültiger Bibliothekskarte. Kinder und Jugendliche nur in Begleitung eines Erwachsenen. Der Eintritt erfolgt über das Eintrittspanel mit der Bibliothekskarte.
Während der Open Library Öffnungszeiten kann das Personal nicht in Anspruch genommen werden. Die Rückgabe und Ausleihe von Medien
erfolgen eigenständig über den Automaten. Gebühren können nur während der bedienten Zeiten an der Information bezahlt werden.
Die Rheinterrasse ist während Open Library zugänglich.
Die Eingänge der Bibliothek sind videoüberwacht. Technische Störungen und Vorfälle während Open Library sind zeitnah dem Bibliotheksteam zu melden.
Ausleihe
Für Abonnements, Reservationen, Kartenersatz etc. wird eine Gebühr gemäss geltender Gebührenordnung erhoben.
Mahngebühren
Bei Überschreiten der Ausleihfristen werden Sie gebührenpflichtig gemahnt.
Die Mahngebühren werden nach Ablauf der Leihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung.
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten für Ersatz in Rechnung gestellt. Wenn Sie uns Ihre Emailadresse bekannt gegeben haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung.
Haftung
Bitte behandeln Sie die Medien sorgfältig. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entstehenden Kosten verrechnet. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vermutet.
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
Sanktionen / Rechtsweg
Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störungen des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.
Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist eine Beschwerde an die Stadt Rheinfelden möglich.
Schlussbestimmung
Änderungen der Gebühren- & Benutzungsordnung können über die Beschilderung in der Bibliothek bekannt gegeben werden.
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft und ersetzt alle früheren.
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