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Einführungsvideo

Allgemeines
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Rheinfelden (Baden)
Es gelten die bekannt gemachten Öffnungszeiten.

Benutzerkreis
Jeder ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage die Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung zu nutzen.
Die Stadtbibliothek kann für die Nutzung einzelner Bereiche und Bestandteile des Angebotes besondere Anordnungen und Vorkehrungen treffen. Dies gilt insbesondere auch für Beschränkungen, die zum Schutz der Jugend erforderlich sind.

Anmeldung
Um etwas ausleihen zu können, meldet sich der Besucher unter Vorlage eines Identitätsnachweises und der amtl. Bestätigung seines Wohnsitzes an. Mit der Anmeldung erhält der Besucher einen Bibliotheksausweis. Mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis wird die Benutzungsordnung anerkannt.

  • Kinder können ab dem Alter von 6 Jahren (Schulreife) einen Ausweis erhalten, bis zur  Vollendung des 16. Lebensjahres ist für die Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
     
  • Der Leserausweis ist Eigentum der Stadtbibliothek und nicht übertragbar.

Änderungen von Name und Adresse sowie ein eventueller Verlust sind der Bibliothek umgehend zu melden.

  • Für Schäden, die durch den Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet der für den Ausweis zugelassene Benutzer, ggf. deren gesetzliche Vertretung. Die Bibliothek kann in besonderen Fällen den Ausweis sperren oder einziehen.
            
  • Der Ausweis berechtigt zur Ausleihe in der Stadtbibliothek Rheinfelden (Baden) und Stadtbibliothek Rheinfelden (Schweiz). Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt mit der Unterschrift die Benutzungsordnungen beider Stadtbibliotheken (D und CH) an. Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist in den Bibliotheksräumen einsehbar. Einzelexemplare sind zudem an der Anmeldung erhältlich.
     
  • Mit der Anmeldung willigt der Benutzer ein, dass seine Adresse und seine personenbezogenen Daten von der Bibliothek elektronisch gespeichert werden. Die Bibliothek sichert zu, dass die gespeicherten Daten ausschließlich für Bibliotheksaufgaben genutzt und nicht weiter gegeben werden.

Entgelte
Es gelten die jeweils festgelegten Entgelte der Stadtbibliothek Rheinfelden (Baden). Sie können mit Wirkung für die Zukunft ab Beginn eines jeden Jahres geändert werden. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang in den Bibliotheksräumen.

Ausleihe
Entleihbare Medien können gegen Vorlage des Bibliotheksausweises bis zu einem von der Bibliothek festgelegten Datum entliehen werden.

  • Die Anzahl der entleihbaren Medien ist  für einzelne Mediengruppen  beschränkt.
     
  • Präsenzbestände sind besonders gekennzeichnet und können nicht entliehen werden.
     
  • In begründeten Fällen kann die übliche Leihfrist verkürzt werden. Ebenso ist die Stadtbibliothek berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

Behandlung entliehener Medien – Haftung
Der Ausleiher verpflichtet sich, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

  • Ausgeliehene Medien unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Das Kopieren  elektronischer Speichermedien ist nicht gestattet.
     
  • Mit der Ausleihe bestätigt der Entleiher, dass er die Medien jeweils vollzählig erhalten hat. Der Entleiher ist für Vollständigkeit der Medien verantwortlich, sowohl bei der Ausleihe als auch bei der Rückgabe. Eine Beschädigung oder Unvollständigkeit ist der Bibliothek umgehend zu melden.
     
  • Für Beschädigung oder Verlust ist der Entleiher schadenersatzpflichtig. Bei Ersatzbeschaffungen ist der Wert des Mediums zu ersetzen. Dieser ergibt sich aus dem Neupreis zuzüglich eines Entgelts für die bibliotheksgerechte Bearbeitung des Mediums. Hiervon wird ein pauschaler Abschlag zum Ausgleich des durch Alter geminderten Wertes vorgenommen.
     
  • Für Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung von Medien und Geräten (inkl. durch Datenträger) entstehen, haftet die Stadtbibliothek nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Verspätete Rückgabe
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurück gegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten. Nach Überschreiten der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien angemahnt. Dem Entleiher wird dabei eine angemessene Frist zur Rückgabe eingeräumt. Erfolgt auch darauf hin keine Rückgabe, ist die Stadtbibliothek berechtigt, die entliehenen Medien durch Boten auf Kosten des Entleihers abholen zu lassen. Außerdem kann im Falle des Verzuges das Medium als Verlust gem. Nr. 6 behandelt werden.

  • Für das Anmahnen bzw. Beitreiben wird das festgelegte Entgelt erhoben.
     
  • Versäumnis- und Mahnentgelte werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Fernleihverkehr
Die Stadtbibliothek ist Teilnehmer am überregionalen Leihverkehr der deutschen Bibliotheken. Medien können zu den Bedingungen der dafür geltenden Leihverkehrsordnung bestellt werden. Dafür wird ein gesondertes Entgelt erhoben. Ausleihe und Behandlung der Medien erfolgt zu den Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Rheinfelden (Baden).

Hausordnung
Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass der ordentliche Betrieb der Bibliothek nicht gestört wird und kein Besucher in seinen berechtigten Ansprüchen eingeschränkt wird.

  • Medienbestände, Ausstattung und Einrichtung sind schonend zu behandeln.
     
  • Der Verzehr von Getränken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Eventuelle Schäden, die durch den Getränkeverzehr entstehen (z.B. an Medien oder Einrichtung), sind vom Nutzer zu tragen.
     
  • Der Verzehr von Speisen ist nicht gestattet.
     
  • Tiere dürfen nicht mit in die Bibliothek gebracht werden.
     
  • Das Rauchen ist nicht gestattet.
     
  • Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung des Bibliothekspersonals aufgehängt, ausgelegt oder verteilt werden.
     
  • Die Zeit der Gerätenutzung (z.B. OPACs, Internet-Plätze, CD- und DVD-Geräte) kann vom Bibliothekspersonal begrenzt werden. Manipulationen an den zur Verfügung gestellten Geräten sind untersagt. Nutzer des Internets verpflichten sich, keine illegalen Seiten oder Seiten mit pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder anderen verbotenen (z.B. rechtsextremen) Inhalten aufzurufen.
     
  • Die Verwendung eigener Speichermedien ist nicht gestattet.
     
  • Die Stadtbibliothek behält es sich vor, zur Sicherung ggf. einzelne Bereiche per Kamera zu überwachen.
     
  • Mitgebrachte Taschen sind für die Zeit des Aufenthalts in den Garderobenschränken abzulegen.
     
  • Fächer und Schränke der Garderobe dürfen für den Aufenthalt in der Bibliothek und ausschließlich während der Öffnungszeiten belegt werden.
     
  • Für Garderobe, Taschen, Wertgegenstände übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
     
  • Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist für den Aufenthalt im Bereich der Bibliothek und des Rathauses Folge zu leisten.

Ausschluss
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Nutzung der Stadtbibliothek bzw. vom Aufenthalt im Gebäude zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Der Bibliotheksausweis kann für die Dauer des Ausschlusses eingezogen werden. Ein Anspruch auf Erstattung erbrachter Entgelte besteht in diesem Falle nicht.

Gerichtsstand und geltendes Recht
Für die Nutzung der Stadtbibliothek Rheinfelden (Baden) gilt ausschließlich deutsches Recht. Ansprüche der Stadtbibliothek gegen Personen mit Wohnsitz im Ausland können vor dem Amtsgericht Lörrach verfolgt werden.

Rheinfelden (Baden), den 15. Oktober 2009
 

 

 

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